Ob groß, ob klein – jeder kann jede Vorsorgemaßnahme in Geld umwandeln. Sie entscheiden, ob Sie das Geld auf Ihr Konto bekommen oder es für Gesundheitsmaßnahmen einsetzen – dann verdoppelt sich Ihr Bonus sogar.
So bekommen Sie jedes Jahr bis zu 150 Euro Bonus pro Versicherten von uns.
Maßnahme | Geldbonus |
---|---|
Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung | 10,00 Euro je Maßnahme |
Gesundheits-Check-up | 10,00 Euro je Maßnahme |
Kinder- und Jugenduntersuchungen U1 bis U11, J1 und J2>br>Anrechenbar sind auch die zusätzlichen Gesundheitsuntersuchungen im Rahmen „Starke Kids by BKK“: BKK Grundschulchecks sowie der BKK Jugendcheck. | 10,00 Euro je Maßnahme |
Vollständig durchgeführte Schutzimpfungen nach § 20i SGB V oder nach § 12b der Satzung | 5,00 Euro für jede vollständige Impfung |
Zahnvorsorge | 10,00 Euro je Maßnahme |
Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien | 10,00 Euro |
Maßnahme | Geldbonus |
---|---|
Gesundheitsangebote (auch online) zur verhaltensbezogenen Prävention in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung oder Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder Entspannung und Suchtmittelkonsum. | 10,00 Euro |
Vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote (auch online) zur Gesundheitsförderung | |
Fitness-Studio, -angebote, Sportverein, Betriebs-/Hochschulsport | 10,00 Euro |
Sportveranstaltungen und vergleichbare Aktivitäten unter qualifizierter Anleitung | 10,00 Euro |
Eltern-Kind-Turnen (Altersgruppe bis 6 Jahre) | 10,00 Euro |
Baby-Schwimmkurs (Altersgruppe bis 2 Jahre) | 10,00 Euro |
Sportabzeichen (z. B. DOSB, DLRG) und vergleichbare Auszeichnungen mit regelmäßiger qualitätsgesicherter Vorbereitung | 10,00 Euro |
Body-Mass-Index innerhalb der von der WHO empfohlenen Grenzen | 5,00 Euro, nur in Verbindung mit einer Maßnahme nach 11 bis 14 (Topfit) bzw. 5 bis 9 (Youngfit) |
Nichtraucher:in sein mindestens 1 Jahr | 5,00 Euro, nur in Verbindung mit einer Maßnahme nach 11 bis 14 (Topfit) |
Maßnahmen für den Gesundheitsbonus:
Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung der/dem Hauptversicherten zugeordnet.
Bonusprogramm Topfit | Bonusprogramm Youngfit | Bonusprogramm Youngfit MINI