Die BKK Technoform beteiligt sich an Ihrem medizinisch notwendigen Zahnersatz (zum Beispiel Zahnkronen, Brücken oder Prothesen) mit einem festen Zuschuss, dem sogenannten Festzuschuss. Durch die regelmäßige Teilnahme an den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen können Sie Ihren Zuschuss erhöhen.
Die Festzuschüsse decken 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Standardversorgung ab, dies wird als Regelversorgung bezeichnet. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Eine solche Standardversorgung ist für jeden Befund festgelegt.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und der Zahnarzt dies in Ihrem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge sogar auf 75 Prozent. Den Rest der Kosten des Zahnersatzes tragen Sie selbst.
Vor der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist ein Kostenvorschlag über die voraussichtlichen Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar.
Der Heil- und Kostenplan muss vor Behandlungsbeginn von uns genehmigt werden. Hierfür senden Sie ihn zusammen mit Ihrem Bonusheft an die BKK Technoform. Wir prüfen dann den Heil- und Kostenplan und setzen den Festzuschuss fest. Dabei wird Ihr Bonus, den Sie durch regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen erworben haben, gleich berücksichtigt.
Den bewilligten Heil- und Kostenplan bekommen Sie anschließend zusammen mit den eingereichten Unterlagen zurück. Der Heil- und Kostenplan ist ein halbes Jahr gültig. Übergeben Sie den Heil- und Kostenplan dann bitte Ihrem Zahnarzt. Einen Antrag auf höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen bestimmte festgesetzte Beträge nicht übersteigen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit uns in Verbindung.
Sollten Sie mit dem Zahnarzt Mehrleistungen vereinbaren, die über die Regelversorgung hinausgehen, tragen Sie die zusätzlichen Kosten hierfür selbst. Typische Mehrleistungen sind zum Beispiel höherwertige Legierungen aus Edelmetall bei Kronen oder die Verblendung von Kronen aus Kunststoff oder Keramik im nicht sichtbaren Bereich.
Lassen Sie sich deshalb vor der Behandlung eingehend von Ihrem Zahnarzt beraten und informieren, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob es Alternativen gibt. Ihr Zahnarzt sollte die Mehrleistungen genau begründen.
Inlays, Onlays oder Overlays sind nicht mit Zahnkronen vergleichbar und deshalb von den Festzuschüssen ausgenommen. Auch für Funktionsanalysen ist eine Kostenbeteiligung ausgeschlossen.
Mit der Initiative DENT-NET® - DIE MARKENZAHNÄRZTE stellt die BKK Technoform ihren Versicherten ein Netzwerk von über 700 Zahnärzten zur Verfügung, das besondere Preisvorteile bietet.
Sie bekommen hier alle Zahnersatzbehandlungen, die der Gesetzgeber als Regelversorgung bezeichnet, ohne Zuzahlungen (bei ordnungsgemäß geführtem Bonusheft über 10 Jahre). Über die Regelversorgung hinausgehende Behandlungen bei DENT-NET® - Zahnärzten mit IMEX® - Zahnersatz können zu Einsparungen von bis zu 80 Prozent bei Ihrer Zuzahlung führen.
Weder bei Regelversorgungen noch bei höherwertigen Alternativen erhalten Sie einfache oder minderwertige Leistungen, sondern Qualitätszahnersatz der Marke IMEX® mit 5 Jahren Garantie. Wenn Sie dieses Extra für sich nutzen möchten, können Sie sich gerne hier informieren: DENT-NET® - DIE MARKENZAHNÄRZTE
Besondere Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, oder höhere Leistungsbeträge bei Zahnersatz können Sie über eine private Zahnzusatzversicherung absichern. Mehr erfahren Sie hier.