Durch kieferorthopädische Behandlung können viele Zahnfehlstellungen korrigiert werden. Die Behandlung ist jedoch häufig mit hohen Kosten verbunden.
Die BKK Technoform übernimmt bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung ab einem bestimmten Schweregrad vorliegt. Der Kieferorthopäde prüft anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die Schwere der Zahnfehlstellung. Ab KIG 3 dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung bezahlen. Die kieferorthopädische Behandlung muss bei einem vertragsärztlichen Kieferorthopäden oder dafür ausgebildetem Zahnarzt durchgeführt werden.
Bei Erwachsenen werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur bei schweren Kieferanomalien übernommen.
Während der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde 80 Prozent der Kosten direkt mit der BKK Technoform ab. Die verbleibenden 20 Prozent müssen Sie vorübergehend als Eigenleistung selbst aufbringen. Befinden sich mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem Haushalt leben, in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10 Prozent.
Nach Abschluss der Behandlung erstattet Ihnen die BKK Technoform Ihren Eigenanteil. Hierfür ist uns eine schriftliche Bestätigung des Kieferorthopäden vorzulegen, dass die Behandlung und die Retentionsphase (Stabilisierung der Ergebnisse) erfolgreich abgeschlossen wurde.
Sollten Sie Mehrleistungen mit dem Kieferorthopäden vereinbaren wollen, deren Kosten nicht von der BKK Technoform übernommen werden dürfen, oder wenn Sie eine kieferorthopädische Behandlungen wünschen, die unterhalb der für eine Kostenübernahme durch die BKK Technoform liegenden Indikationsstufen liegt, können Sie dies über eine private Zusatzversicherung absichern.
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