Impfungen sind wichtige und wirksame Maßnahmen, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Primäres Ziel ist es, die geimpfte Person vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Indirekt schützen Impfungen Personen, die nicht geimpft sind, indem sie die weitere Verbreitung von Infektionskrankheiten stoppen oder verringern. Schutzimpfungen werden über Ihre Versichertenkarte abgerechnet, wenn sie in den Schutzimpfungs-Richtlinien geregelt sind. Diese Richtlinien basieren auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Informationen dazu erhalten Sie hier.
Zusätzliche Schutzimpfungen: Wir erstatten zusätzlich bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr für Schutzimpfungen abzüglich einer Eigenbeteiligung in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Die Kostenübernahme erfolgt dann, wenn diese Schutzimpfungen ärztlich empfohlen sind. Darunter fallen auch die Kosten für eine medikamentöse Prophylaxe und für Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos bei Aufenthalt in einem Risikogebiet im Ausland indiziert sind.