Krankenhausaufenthalt

Für den Fall, dass Sie ins Krankenhaus müssen, stellt Ihr Arzt eine Einweisung aus, die sogenannte "Verordnung einer Krankenhausbehandlung".

Arten der Krankenhausbehandlung

Die Krankenhausbehandlung kann vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht werden. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme einer vollstationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn die Aufnahme medizinisch erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann.

Krankenhausbehandlung umfasst alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung. Die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.

BKK Klinikfinder

Wenn Sie ein Krankenhaus in einer bestimmten Region oder für Spezialisierungen suchen, nutzen Sie unseren BKK Klinikfinder

Zuzahlung

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, beträgt die gesetzliche Zuzahlung je Kalendertag 10 Euro. Die Zuzahlung ist auf höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Nicht zuzahlen müssen Sie

  • bei ambulanter, vor -, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
  • wenn die Krankenhausbehandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung geht
  • bei Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel bei den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung
  • bei stationärer Entbindung

Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Informationen dazu finden Sie hier: Zuzahlungsbefreiung

Krankenhausaufenthalt in einer Privatklinik

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik erfolgen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

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