Alternativ zur Behandlung über die Versichertenkarte können Sie die Kostenerstattung wählen. Damit ist nicht die Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen zu Leistungen oder die Erstattung von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gemeint. Leistungen, die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, können von der BKK Technoform nicht erstattet werden. Informieren Sie sich gut darüber, was die Wahl der Kostenerstattung für Sie bedeutet, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
Als Versicherter der BKK Technoform, werden die Behandlungen und Therapien normalerweise über die Gesundheitskarte abgerechnet. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich privat bei einem Arzt oder Zahnarzt behandeln zu lassen.
Dafür müssen Sie sich vorher für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip entscheiden, dann werden Sie Selbstzahler (Privatpatient). Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie direkt an den Arzt, Zahnarzt oder Therapeuten bezahlen.
Die BKK Technoform erstattet Ihnen dann den Kostenanteil, der bei der Behandlung über die Versichertenkarte entstanden wäre, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Davon abweichend kann ein pauschaler Erstattungsbetrag gewählt werden. Zuzahlungen, Rabatte und Verwaltungskosten werden davon noch abgezogen. Welche Leistungserbringer können in Anspruch genommen werden?
Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern. Dies sind zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte und Krankengymnasten, die über die Versichertenkarte abrechnen können.
Bitte beachten Sie: Andere Ärzte und Therapeuten, z.B. Privatärzte dürfen nur in begründeten Ausnahmenfällen und nur mit vorheriger Zustimmung der BKK Technoform aufgesucht werden. Beim Nutzen von Online-Angeboten (z.B. von Privatärzten), die Sie direkt bezahlen müssen, ist eine Kostenerstattung nicht möglich.
Vor der Inanspruchnahme der Leistung müssen Sie die BKK Technoform über die Wahl der Kostenerstattung informieren. Sie sind dann mindestens für ein Quartal an Ihre Wahl gebunden. Sie können die Wahl der Kostenerstattung, sofern Sie mindestens ein Quartal teilgenommen haben, jederzeit beenden. Die Teilnahme endet in diesem Fall frühestens mit Eingang der Beendigungsmitteilung bei uns.
Die Wahl der Kostenerstattung kann von Ihnen auf den Bereich
beschränkt werden.
Bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz oder Psychotherapie, müssen weiterhin vorher bei der BKK Technoform beantragt werden. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, klären Sie auch eine Versorgung mit vom Arzt verordneten Hilfsmitteln vorher mit uns ab.
Für die Kostenerstattung reichen Sie uns bitte die Rechnungen der Leistungserbringer und gegebenenfalls die ärztlichen Verordnungen im Original ein.
Die BKK Technoform erstattet maximal die Kosten, die bei Abrechnung über die Versichertenkarte entstanden wären, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Um die Ermittlung des Erstattungsbetrages zu vereinfachen, können Sie entscheiden, ob die Erstattung als Einzelfallabrechnung oder pauschal vorgenommen werden soll.
Vom Erstattungsbetrag werden die gesetzlichen Zuzahlungen abgezogen.
Außerdem erheben wir vom Erstattungsbetrag einen Verwaltungskostenabschlag in Höhe von fünf Prozent, maximal 25 Euro. Das ist ein Abschlag für den erhöhten Aufwand, den die BKK Technoform mit der Bearbeitung der Privatrechnungen hat.