Kuren

Vorsorge oder Rehabilitation

Vielleicht fühlen Sie sich durch eine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt und Ihr Arzt empfiehlt Ihnen eine Kur.

Kuren werden sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt. Einige Kurformen dienen der Vorsorge, andere der Rehabilitation.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten soll, bietet Ihnen der jeweilige Rentenversicherungsträger die Maßnahme an. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei uns oder über die Website des Rentenversicherungsträgers.

Ansonsten gilt: Generell ist eine Kur nur möglich, wenn Sie schon alle therapeutischen Angebote vor Ort ausgeschöpft haben. Das heißt: Ihr Arzt hat Sie vor Ort behandelt und alle erforderlichen Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel verordnet.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie bereits zu Hause für Ihre Gesundheit aktiv sind, zum Beispiel mit Sport und gesunder Ernährung. Sie müssen auch schon von einem Facharzt gegen Ihre spezielle Erkrankung behandelt worden sein.

Je nach Art der Kur gibt es noch weitere besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, jedoch muss jede Kur ärztlich verordnet werden.

Ambulante Vorsorgekur

Die ambulante Vorsorgekur wird oft auch als Badekur bezeichnet. Sie wird nicht an Ihrem Wohnort, sondern an einem anerkannten Kurort durchgeführt. Daher müssen die Therapiemöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sein, damit der Ortswechsel aus medizinischer Sicht notwendig ist. Sie erhalten dann die badeärztliche Behandlung im Kurort und von der BKK Technoform einen Zuschuss zu Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 13 Euro kalendertäglich. Bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt der Zuschuss 21 Euro. Eine ambulante Vorsorgekur dauert in der Regel drei Wochen. Ihre letzte ambulante Kur muss mindestens drei Jahre zurückliegen.

Stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahme

Eine stationäre Maßnahme ist nur dann möglich, wenn alle ambulanten Maßnahmen - auch eine ambulante Kur - nicht ausreichen. Das kann der Fall sein, wenn Sie besonders körperlich beeinträchtigt, in Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind oder umfassende ärztliche Betreuung benötigen. Trifft alles zu, können Sie eine stationäre Kur alle vier Jahre machen.

Sind die genannten Bedingungen nicht erfüllt, prüfen wir im Einzelfall, ob für Sie eine stationäre Kur möglich ist.

Bei der Auswahl der Maßnahme berücksichtigt die BKK Technoform wirtschaftliche Gesichtspunkte und, wenn möglich, auch Ihre Wünsche.

Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann erforderlich werden, wenn Sie kurbedürftig sind und

  • erhebliche Probleme haben, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen oder
  • familiär stark belastet oder in einer Trennungssituation sind oder
  • extrem psychisch belastet sind, zum Beispiel durch Burnout-Syndrom, oder
  • pflegebedürftige oder behinderte Kinder oder Angehörige versorgen.

Bei Kuren haben Sie gegebenenfalls eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Damit Sie aufgrund der vielfältigen Angebote und Kurformen von Anfang an richtig beraten sind: Sprechen Sie uns an:

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