Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen im Regelfall 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. Das gilt nur für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, außer bei Fahrkosten.
Als Zuzahlungen zur stationären Krankenhausbehandlung werden je Kalendertag 10 Euro erhoben, für maximal 28 Tage im Jahr.
Bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen fällte eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. Tage für vorhergehende Krankenhausaufenthalte werden bei Anschlussheilbehandlungen mit angerechnet.
Bei häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung.
Für Heilmittel fallen 10 Prozent der Kosten für die Behandlung sowie 10 Euro je Verordnung an.
In jedem Kalenderjahr müssen Sie insgesamt gesetzliche Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze leisten. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Die Belastungsgrenze wird auf 1 Prozent abgesenkt, wenn es sich um chronisch kranke Personen handelt. Als chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung). Außerdem muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
Der Nachweis erfolgt mittels ärztlicher Bescheinigung.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners, der minderjährigen oder familienversicherten Kinder des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners jeweils zusammengerechnet, soweit sie im gemeinsamen Haushalt leben.
Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die BKK Technoform Ihnen eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind (Befreiungsausweis).
Lassen Sie sich daher alle Zuzahlungen von den jeweiligen Leistungserbringern quittieren.
Die BKK Technoform bietet Ihren Kunden einen besonderen Service an. Mit einer Vorauszahlung Ihrer individuellen Belastungsgrenze erhalten Sie von Beginn des Jahres an einen Befreiungsausweis, so dass Sie keine Belege sammeln müssen.
Die Vorauszahlung ist ein Entlastungsangebot für alle Versicherten, die frühzeitig ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen werden. Versicherten, die diesen Service schon genutzt haben, werden die entsprechenden Antragsunterlagen automatisch von der BKK Technoform zugesandt.
Sofern Sie die Möglichkeit der Vorauszahlung für eine Befreiung von der Zuzahlung noch nicht genutzt haben und erstmalig vor dem Jahreswechsel nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.