Krank im Ausland

Außereuropäische Länder

Reisen Sie in Länder außerhalb Europas, brauchen Sie eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme oder eine Kostenerstattung bezahlter Rechnungen durch die BKK Technoform ist nicht möglich. Informationen zu Zusatzversicherungen finden Sie hier.

Europäische Länder

Gesundheitskarte - eGK

Für Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf Ihre Reise mitnehmen. Auf der Rückseite der eGK ist die sogenannte EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) abgedruckt.

Wie Sie sich im Krankheitsfall in den verschiedenen Ländern verhalten sollten, erfahren Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, der DVKA. Dort finden Sie Merkblätter für Ihr Urlaubsland.

Auslandskrankenschein

Für manche Länder, wie Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien gibt es nach wie vor Auslandskrankenscheine, die die behandelnden Vertragsärzte verlangen, um über die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Abkommenstaates abrechnen zu können.

Private Auslandsreisekrankenversicherung

Unabhängig von der Möglichkeit der Abrechnung über die eGK oder den Auslandskrankenschein sollte zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Ärzte im Ausland, insbesondere in Feriengebieten, akzeptieren häufig die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht oder haben als Privatarzt keine Zulassung für die Abrechnung. Außerdem darf die Krankenkasse keine Krankenrücktransporte aus dem Ausland (z. B. mit einem „Ambulance-Jet“) übernehmen, die oft auch Inhalt der privaten Reisekrankenversicherungen sind. Diese Art der Versicherung ist im Regelfall recht günstig und liefert Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz. Versicherte der BKK Technoform können eine Reisekrankenversicherung über unseren Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherungs a. G. abschließen. Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen finden Sie hier.

Ausländische Privatrechnung

Für Notfälle im europäischen Ausland gilt: Wir übernehmen die Kosten Ihrer Behandlung im Ausland, die auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sind - maximal allerdings die Kosten, die entstanden wären, wenn Sie die gleiche Sachleistung in Deutschland in Anspruch genommen hätten.

Auch wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde, gilt bei der Erstattung das deutsche Recht. Daher sind wir dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Abschläge von dem zu erstattenden Betrag abzuziehen. Dabei handelt es sich in der Regel um gesetzliche Zuzahlungen und um vorgesehene Eigenbeteiligungen.

Sollten Sie gezielt eine Behandlung im Ausland planen, dann setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit uns in Verbindung. Denn in einigen Fällen benötigen Sie zwingend eine vorherige Genehmigung durch Ihre BKK Technoform für eine anschließende Kostenübernahme. Bei der Erstattung gilt auch das deutsche Recht, weshalb wir die gesetzlich vorgesehenen Abschläge von dem zu erstattenden Betrag abziehen müssen. Dazu gehören:

  • gesetzliche Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen
  • ein Abschlag für Verwaltungskosten und die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dieser Abschlag beträgt 5 Prozent des Rechnungsbetrags, maximal 50 Euro. Diesen Kostenanteil müssen Sie also selbst tragen.

Bitte beachten Sie:

Damit wir Ihnen Ihre Kosten schnell erstatten können, reichen Sie bitte detaillierte und quittierte Rechnungen sowie Verordnungen ein. Aus ihnen muss genau hervorgehen, wer behandelt wurde, worin die Behandlung oder Leistung bestand und welche Kosten dafür angefallen sind.

Ihre Ansprechpartner

Bild