Wenn Sie erwerbstätig sind und wegen einer Arbeitsunfähigkeit vorrübergehend Ihrer Arbeit nicht nachgehen können, erhalten Sie im Regelfall für eine gewisse Zeit das Arbeitsentgelt weiter. Besteht kein Anspruch auf diese Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder endet der Anspruch, erhalten Sie von der BKK Technoform Krankengeld.
Ihre Arbeitsunfähigkeit weisen Sie durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach, die von Ihrem Arzt ausgestellt wird.
Die Bescheinigung muss spätestens am siebten Tag nach der Ausstellung bei der BKK Technoform vorliegen. Nur so ist eine zeitnahe Zahlung des Krankengeldes möglich und Sie halten Ihre Meldepflichten ein, die wichtig für die Zahlung des Krankengeldes sind.
Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung untergebracht sind.
Sofern bei einer der vorgenannten Leistungen die Rentenversicherung Kostenträger ist, erhalten Sie in dieser Zeit kein Krankengeld, sondern Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch kann kürzer sein, wenn Vorerkrankungen anzurechnen sind oder während der sechs Wochen das Beschäftigungsverhältnis endet. In Einzelfällen wird auch länger Entgeltfortzahlung geleistet (z.B. durch Tarifvertrag). In den ersten vier Wochen nach einer Beschäftigungsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
In der Zeit der Entgeltfortzahlung ruht die Entgeltersatzleistung und es kommt zu keiner Zahlung des Krankengeldes.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, werden diese bei der Berechnung berücksichtigt.
Das Krankengeld ist in seiner Höhe in Anlehnung an die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Wie von Ihrem Arbeitsentgelt müssen Sie grundsätzlich auch vom Krankengeld Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an. In der Krankenversicherung sind Sie während des Bezuges von Krankengeld beitragsfrei versichert.
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten und arbeitsunfähig erkrankt sind, können Sie Krankengeld bekommen.
Sie erhalten zunächst bis zu sechs Wochen lang weiter die Leistungen der Agentur für Arbeit. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch auf Krankengeld. Danach können Sie von der BKK Technoform Krankengeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I erhalten.
Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, dann bekommen Sie dieses weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein gesondertes Krankengeld gibt es in diesem Fall nicht.
Wenn Sie selbstständig tätig sind und das gesetzliche Krankengeld mittels einer Wahlerklärung gewählt haben, haben Sie Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt immer bis zu dem Tag, an dem der Arzt die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgestellt bzw. ausgestellt hat. Das Krankengeld wird also rückwirkend gezahlt. Ist Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet, kreuzt der Arzt auf der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Feld „Endbescheinigung“ an.
Die BKK Technoform zahlt Ihnen das Krankengeld für Kalendertage aus. Wenn Sie einen vollen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt.
Wegen derselben Krankheit können Sie maximal für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten.
Die 78 Wochen beginnen mit dem Tag, an dem Sie der Arzt erstmals wegen derselben Krankheit krankgeschrieben hat. Kommt während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine andere Krankheit dazu, verlängert diese Erkrankung nicht die Höchstanspruchsdauer.
werden auf die 78-wöchige Höchstbezugsdauer angerechnet.
Ist Ihr Kind erkrankt oder aber es gibt für Sie keine andere Möglichkeit Ihr Kind pandemiebedingt betreuen zu lassen, ist die BKK Technoform Ihr erster Ansprechpartner!
Damit Sie in dieser Zeit finanziell abgesichert sind, bestehen zwei Optionen das sogenannte Kinderkrankengeld bei uns zu beantragen:
Die BKK Technoform ist zuständig für die Beantragung und Genehmigung Ihrer Anträge, wenn:
Ergänzende Hinweise:
Wenn der Arzt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes ausstellt, ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, Sie in dieser Zeit unbezahlt freizustellen. Einige Arbeitgeber zahlen allerdings das Gehalt weiter. In diesem Fall können Sie kein Kinderkrankengeld erhalten.
Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, können Sie pro Kalenderjahr bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Wenn beide Elternteile berufstätig sind und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, haben auch beide Elternteile einen Anspruch auf das Kinderkrankengeld, zusammen also bis zu 60 Arbeitstage. Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie einen Anspruch auf bis zu 40 Arbeitstage pro Kind. Diese Vorgaben gelten nur bis zum 31.12.2022 bzw. der Anspruch auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld besteht bis zum 23.09.2022.
Bei mehreren Kindern können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 65 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten. Alleinerziehende können bis zu 130 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten.
Der Antrag auf das pandemiebedingte Kinderkrankengeld kann in unseren Geschäftsstellen telefonisch angefordert werden bzw. ist hier abrufbar. Damit wir für Sie eine bestmögliche Versorgung gewährleisten können, bitten wir um kurze telefonische Kontaktaufnahme mit Ihren bekannten Geschäftsstellen.
Die BKK Technoform meldet Zeiten der Entgeltersatzleistungen direkt an den entsprechenden Rentenversicherungsträger. Außerdem ziehen wir Ihren Anteil an den Beiträgen ab und überweisen ihn direkt an die jeweilige Versicherung. Da der Bezug einer Entgeltersatzleistung auch in Ihrer Steuererklärung angegeben werden muss, meldet die BKK Technoform die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Leistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Das geschieht jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres. Nach Durchführung der Datenübermittlung teilen wir Ihnen mit, welche Daten wir übermittelt haben.