Fahrkosten

Die BKK Technoform übernimmt die Kosten für bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der BKK Technoform stehen, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Dies gilt z.B. für Rettungsfahrten ins Krankenhaus und Krankentransporte mit einem Krankenwagen. Auch Fahrten, die deshalb notwendig sind, weil Sie zum Beispiel

  • voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
  • im Krankenhaus entbinden,
  • an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen

übernimmt die BKK Technoform. Es muss sich allerdings immer um einen Transport in die nächst erreichbare Einrichtung handeln, es sei denn Ihr Arzt überweist Sie aus bestimmten medizinischen Gründen zu einem weiter entfernten Ort.

Ihr Arzt entscheidet, welches Transportmittel Sie nutzen dürfen.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme bei anderen Fahrten, zum Beispiel bei Fahrten zur ambulanten Behandlung, per Gesetz ausgeschlossen.

Ausnahmefälle

Die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung werden dann übernommen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bi" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen oder eine Einstufung in Pflegegrad 3, 4 oder 5 nachweisen können. Bei der Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zugleich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegen, die einen Bedarf an einer Beförderung zur Folge hat. Die Verordnungsvoraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit dem 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind. Diese Fahrten übernehmen wir, ohne dass vorab ein Antrag erforderlich ist.

Personen, deren Situation mit dem oben genannten Personenkreis vergleichbar ist, die aber kein Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 mit vorliegender dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 besitzen, und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, haben ebenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. Allerdings müssen Sie in diesen Fällen noch vor dem ersten Fahrtantritt eine Genehmigung bei der BKK Technoform einholen. Denn nur, wenn diese Genehmigung vor dem ersten Fahrtantritt vorliegt, kann eine Kostenübernahme der Fahrkosten in diesen Ausnahmefällen erfolgen.

Auch kann der Arzt Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie als Ausnahmefall verordnen. Auch hier gilt, dass Sie in diesen Ausnahmefällen noch vor dem ersten Fahrtantritt eine Genehmigung bei der BKK Technoform einholen müssen. Denn auch in diesen Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahme der Fahrkosten nur dann erfolgen, wenn diese Genehmigung vor dem ersten Fahrtantritt vorliegt.

Zuzahlung

Für jede Fahrt ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu zahlen, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten, unabhängig von Ihrem Alter. Dies gilt für jede Fahrt und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Informationen dazu finden Sie hier: Zuzahlungsbefreiung

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