Ärztliche Behandlung

Freie Arztwahl

Sie können unter allen niedergelassenen Kassenärzten den Arzt Ihres Vertrauens auswählen. Die Kosten für alle anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden übernehmen wir. Für die Behandlung legen Sie Ihre Versichertenkarte in der Arztpraxis vor.

Ihr BKK ArztFinder unterstützt Sie dabei, einen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt nach Ihren Wünschen zu finden. Zum BKK ArztFinder

Überweisungen zum Facharzt oder anderen Fachrichtungen

Ihr Hausarzt kann zur Durchführung erforderlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen durch einen anderen Arzt eine Überweisung ausstellen.

Für Sie und den Hausarzt bringt das Überweisungsverfahren einen großen Vorteil: Durch die Überweisung ist sichergestellt, dass der weiter behandelnde Arzt über bereits durchgeführte Maßnahmen informiert ist. Der Facharzt schickt wiederum einen Bericht an den Hausarzt.

Wird der Facharzt direkt in Anspruch genommen, fehlen ihm gegebenenfalls wichtige Informationen. Der Facharzt hat dann auch keine Veranlassung, dem Hausarzt einen Bericht zu schicken. Risikoreich kann dies für Patienten zum Beispiel bei der Verordnung von Medikamenten werden: Mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln, die von anderen Ärzten verordnet wurden, können zu Komplikationen führen.

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV - Hausarztmodell)

Der Hausarzt nimmt in der Patientenversorgung eine zentrale Rolle ein. Er ist in Krankheitsfällen meist der erste Ansprechpartner und ist vertraut mit der Krankheitsgeschichte seiner Patienten.

Die Rolle des Hausarztes soll durch die sogenannte hausarztzentrierte Versorgung (HZV) noch weiter gestärkt werden. Der Hausarzt wird so für Sie zum Lotsen durch das Gesundheitssystem.

Die Teilnahme an einem HZV-Modell ist für Sie freiwillig. Abhängig von der Region gibt es unterschiedliche Versorgungsverträge.

Einschreibung und Teilnahmebedingungen

Die Einschreibung in einen Vertrag zur Hausarztzentrierte Versorgung ist kostenlos und erfolgt grundsätzlich durch Ihren Hausarzt. Er hält alle notwendigen Formulare für Sie bereit und leitet Ihren Teilnahmewunsch an uns weiter.

Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Dort werden Sie beraten und gegebenenfalls an weitere Fachärzte oder in ein Krankenhaus überwiesen. Ausgenommen sind lediglich Besuche bei Frauenärzten und Augenärzten sowie Notfallbehandlungen.

Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm gilt für mindestens ein Jahr. Wird die Teilnahme nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich um weitere 12 Monate.

Integrierte Versorgung (IGV)

Integrierte Versorgung bedeutet die fachübergreifende Versorgung von Patienten. Leistungserbringer aus verschiedenen Sektoren - ob ambulant, stationär oder Rehabilitation – arbeiten zusammen und stimmen sich dabei ab. Die Qualität der Versorgung wird so verbessert.

Krankenkassen können Verträge mit Leistungsanbietern über diese besondere Versorgung ihrer Versicherten abschließen. Abhängig von der Region gibt es viele verschiedene Versorgungsverträge und nicht alle gelten für jede Krankenkasse.

Die BKK Technoform hat zum Beispiel mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZHAE) einen sogenannten integrierten Versorgungsvertrag geschlossen, der Ihnen Zugang zur Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht. Mehr erfahren Sie hier.

Sollten Sie Fragen haben oder auf einen bestimmten Vertrag durch einen Arzt oder anderen Leistungserbringer angesprochen worden sein, geben wir Ihnen gern Auskunft.

Psychotherapie

Bei psychischen Problemen stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zeitnaher Hilfe zur Verfügung: Die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung. Bei Bedarf vermitteln die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Termine für diese Behandlungsangebote innerhalb von vier Wochen. Terminservicestellen

Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet Ihnen einen ersten Kontakt zu einem Psychotherapeuten. Wenn in der Sprechstunde eine psychische Erkrankung festgestellt wird, die besonders dringend behandelt werden muss, kann der Therapeut unmittelbar mit einer sogenannten Akutbehandlung beginnen. Falls erforderlich, kann die Behandlung mit einer längerfristigen Psychotherapie fortgesetzt werden.

Probatorische Sitzungen

Die eigentliche Psychotherapie kann erst beginnen, nachdem Sie mit Ihrem Therapeuten einige vorbereitende Sitzungen durchlaufen haben. In diesen sogenannten probatorischen Sitzungen stellen Sie fest, ob Sie und der Therapeut miteinander zurechtkommen und ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Kosten hierfür werden für bis zu vier Sitzungen übernommen. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung.

Ärztliche Untersuchung

Wenn Sie sich nach den probatorischen Sitzungen zu einer Psychotherapie entschlossen haben, ist eine körperliche ärztliche Untersuchung notwendig. Sie soll sicherstellen, dass keine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist. Am Ende der Untersuchung wird der sogenannte Konsiliarbericht erstellt. Diesen reicht Ihr Therapeut zusammen mit den Antragsunterlagen bei der BKK Technoform ein.

Antrag und Genehmigung

Findet sich keine organische Ursache, stellen Sie zusammen mit dem Therapeuten den Antrag auf eine Psychotherapie. Die Antragsunterlagen hat Ihr Therapeut vor Ort. Diese reicht er bei uns ein. Gegebenenfalls befragen wir zunächst noch einen qualifizierten Gutachter. Die Genehmigung der Behandlung senden wir sowohl an Sie als auch an Ihren Therapeuten.

Wie finde ich einen kassenzugelassenen Therapeuten?

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden Sie bei der Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ihre Ansprechpartner

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