Privatklinik

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung durch die BKK Technoform ist grundsätzlich, dass das Krankenhaus für die Behandlung von Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zugelassen ist.

Sollten Sie die Behandlung in einer Privatklinik wünschen, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.

Unser Extra

Die BKK Technoform übernimmt für Sie die Kosten der Leistungen in einem nicht im Sinne des Sozialgesetzbuches zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V) bis zur Höhe der vergleichbaren Vertragssätze abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.

Voraussetzungen

  • Es liegt Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit nach § 39 SGB V vor und wird von einem Arzt bescheinigt,
  • die Klinik gewährleistet eine zumindest gleichwertige Versorgung wie ein zugelassenes Krankenhaus,
  • die Behandlungsmethode ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen,
  • ein Kostenvoranschlag der Klinik wird der BKK Technoform vor Behandlungsbeginn vorgelegt,
  • die BKK Technoform hat der Versorgung vor Behandlungsbeginn zugestimmt.

Mit der Zustimmung der BKK Technoform zu der geplanten Behandlung erhalten Sie eine schriftliche Information über den Umfang und die Dauer der Kostenübernahme sowie die voraussichtliche Höhe Ihres Eigenanteils.

Ihre Ansprechpartner

Bild