Bonusprogramm Youngfit (bis 18 Jahre)

Wir belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Teilnahme am Bonusprogramm ist und bleibt freiwillig.

Unser Bonus teilt sich in zwei Bereiche auf:

Im Bonus für Früherkennung und Vorsorge werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Berücksichtigung im Bonusjahr) mit einem Geldbonus pro nachgewiesener Maßnahme belohnt. Lass Dir diese Untersuchungen in Deinem Bonusheft von Deinem Arzt bestätigen und reiche das Bonusheft bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres bei uns ein.

Im Bonus für Prävention bonifizieren wir einen altersgerechten BMI im Normbereich, einen Babyschwimmkurs, qualitätsgesicherte Gesundheitskurse, aktive Mitgliedschaft im Sportverein/qualitätsgesicherten Fitnessstudio, regelmäßigen Ausdauersport unter qualifizierter Leitung und das Deutsche Sport-, Wander-, Schwimm-, oder Tanzsport-Abzeichen.

Hier kannst du selbst entscheiden, ob du den Bonus als Geldbonus oder als Gesundheitsbonus (zweckgebunden Bonus) erhalten möchtest. Insgesamt kannst du einen Bonus von bis zu 150 Euro bekommen.

 

Für die folgenden Leistungen kannst Du den Gesundheitsbonus einsetzen:

  • Akupunktur
  • Sehtest
  • Brillengläser, Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z.B.Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
  • Geräte zur Messung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • individuelle Ernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater
  • Mitgliedschaft Sportverein/Fitnessstudio
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Osteopathie (sofern die in § 15b genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Private Zusatzversicherungsverträge nach § 16
  • professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch Online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HbA1c-Wert zur Diabetes-Vorsorge)
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • zusätzliche Blutuntersuchung (z. B. Titer-Bestimmung)
  • zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft

Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung dem Hauptversicherten zugeordnet.

Ihre Ansprechpartner

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