Wir belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Die Teilnahme am Bonusprogramm ist und bleibt freiwillig.
Unser Bonus teilt sich in zwei Bereiche auf:
Im Bonus für Früherkennung und Vorsorge werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen aus den Bereichen Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen (Berücksichtigung im Bonusjahr) mit einem Geldbonus pro nachgewiesener Maßnahme belohnt. Lass Dir diese Untersuchungen in Deinem Bonusheft von Deinem Arzt bestätigen und reiche das Bonusheft bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres bei uns ein.
Im Bonus für Prävention bonifizieren wir einen altersgerechten BMI im Normbereich, einen Babyschwimmkurs, qualitätsgesicherte Gesundheitskurse, aktive Mitgliedschaft im Sportverein/qualitätsgesicherten Fitnessstudio, regelmäßigen Ausdauersport unter qualifizierter Leitung und das Deutsche Sport-, Wander-, Schwimm-, oder Tanzsport-Abzeichen.
Hier kannst du selbst entscheiden, ob du den Bonus als Geldbonus oder als Gesundheitsbonus (zweckgebunden Bonus) erhalten möchtest. Insgesamt kannst du einen Bonus von bis zu 150 Euro bekommen.
Für die folgenden Leistungen kannst Du den Gesundheitsbonus einsetzen:
Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung dem Hauptversicherten zugeordnet.