Als Rentner erhalten Sie bei der BKK Technoform selbstverständlich dieselben umfassenden Leistungen wie alle anderen Mitglieder.
Ob Sie im Ruhestand pflichtversichert sind und somit Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind oder ob Sie sich freiwillig bei uns versichern, hängt davon ab, ob Sie die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt haben. Dies wird spätestens mit Ihrem Rentenantrag geprüft. Grundsätzlich wird der allgemeine Beitragssatz zur Beitragsberechnung herangezogen.
Auch aus Ihren Versorgungsbezügen und Ihrem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zahlen Sie Beiträge (allgemeiner Beitragssatz).