Freiwillig Versicherte und Selbstständige – Flexibler Schutz mit der BKK Technoform

Egal, ob Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig, Existenzgründer, verbeamtet oder nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind – bei der BKK Technoform profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz und attraktiven Konditionen, die genau zu Ihrer Lebenssituation passen.

Flexible Beitragsberechnung
Ihre Beiträge richten sich nach Ihren Einnahmen. Dabei gelten jährlich festgelegte Höchst- und Mindestbemessungsgrenzen, die bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Beitragssätze – abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse

Ermäßigter Beitragssatz: Dieser gilt für alle freiwillig Versicherten.

Allgemeiner Beitragssatz: Als versicherungsfreier Arbeitnehmer zahlen Sie diesen, da Sie ab der siebten Woche Anspruch auf Krankengeld haben.

Wahlmöglichkeit für Selbstständige: Hauptberuflich Selbstständige können zwischen dem ermäßigten und dem allgemeinen Beitragssatz wählen. Entscheiden Sie sich für den Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche, fällt der allgemeine Beitragssatz an.

 

 

Profitieren Sie von den Vorteilen der BKK Technoform und finden Sie die passende Absicherung für Ihre individuelle Situation.

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