Bekanntmachungen

Unseriöse Anrufe zum Thema Pflege

Bundesweit häufen sich die Berichte über unseriöse Anrufe der „Pflegeallianz“ oder „Deutsche Pflege“. Auch unsere Versicherten sind betroffen.

Es handelt sich bei diesen Anrufen gezielt und Anrufe bei pflegebedürftigen Personen unter dem Vorwand, dass noch nicht alle Pflegeleistungen ausgeschöpft seien. Ziel ist es, persönliche Daten wie z.B. Versichertennummer, Bank- oder Leistungsdaten abzufragen.

Außerdem wird ein Angebot unterbreitet, direkt am Telefon einen Vertrag für ein Hilfsmittelpaket abzuschließen – dieser Vertrag wird günstiger angeboten, als es in den Apotheken üblich ist. Auch eine Terminvereinbarung vor Ort wird häufig vorgeschlagen, um „das weitere Vorgehen“ zu besprechen.

Wir warnen ausdrücklich vor diesen Anrufen! Es handelt sich um sogenannte „Phishing-Anrufe“.

Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen solchen unseriösen Anruf handelt, dann sollten Sie unverzüglich das Telefonat beenden. Legen Sie einfach auf. Bitte geben Sie keinesfalls persönliche Daten preis, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass Sie mit einem/r Mitarbeiter/in Ihrer BKK Technoform sprechen.

  • Sollten Sie bei einem Anruf dieser Art Daten preisgegeben haben, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Bei Preisgabe Ihrer Bankdaten: Melden Sie sich zur Sicherheit bei Ihrer Bank und behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick
  • Notieren Sie sich, wenn möglich, die Telefonnummer, Datum und Inhalt des Anrufs und melden Sie den Anruf bei der Bundesnetzagentur
  • Bei Preisgabe Ihrer Adresse und Erhalt einer Zahlungsaufforderung zu einem angeblich geschlossenen Vertrag: Zahlen Sie erstmal nicht. Melden Sie sich umgehend bei einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale
  • Erstatten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Datenmissbrauch/-diebstahl
  • Bitte melden Sie uns Anrufe dieser Art 

Unser Versprechen an Sie:

  • Wir geben Ihre hochsensiblen Daten nicht an derartige Personen oder Unternehmen weiter
  • Wir melden uns immer mit Namen
  • Wir kontaktieren Sie nur aus einem konkreten, nachvollziehbaren Anlass
  • Wir erfragen Ihre Bankdaten nicht am Telefon. Wir bitten Sie allenfalls, uns diese schriftlich an unsere offizielle Postadresse mitzuteilen
  • Wir und unsere Leistungserbringer setzen Sie nie unter Druck, um zusätzliche Verträge abzuschließen.

Bitte passen Sie auf sich auf!

Ihre Pflegekasse der BKK Technoform

 

Neue elektronische Gesundheitskarten (eGK) für viele Versicherte

Viele unserer Versicherten erhalten in den nächsten Monaten eine neue eGK. Wir möchten Ihnen erklären, warum.

Jeder Kartenchip ist mit einem Sicherheitszertifikat versehen, dessen Gültigkeit nach fünf Jahren abläuft und die eGK damit automatisch ungültig wird. 

Viele von Ihnen haben im Jahr 2016 eine Gesundheitskarte mit der Generationsbezeichung „G2“ erhalten, deren Sicherheitszertifikat nun ablaufen wird. Äußerlich ist dies nicht zu erkennen, denn es hat nichts mit dem Gültigkeitsdatum auf der Rückseite der eGK zu tun. 

Um sicherzustellen, dass Ihre Gesundheitsversorgung weiterhin gesichert ist, erhalten alle Versicherten, deren eGKn in den nächsten Monaten ablaufen, frühzeitig eine neue Gesundheitskarte. 

Sollten Sie in diesem Jahr also unaufgefordert eine neue Gesundheitskarte bekommen, ist dies korrekt. 

Einige wichtige Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen an dieser Stelle.

Warum bekomme ich eine neue Karte, obwohl meine jetzige Karte noch viel länger gültig ist?

Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen sind wir verpflichtet, die Karten mit einem Zertifikat zu versehen, welches maximal fünf Jahre gültig ist. Mit einer Erneuerung des Zertifikats geht auch immer ein Austausch der eGK einher. 

Das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite der eGK bezieht sich auf die europäische Gesundheitskarte (EHIC), die zwingend ein Gültigkeitsdatum braucht, welches weit in der Zukunft liegt. In manchen Ländern wird die EHIC nur akzeptiert, wenn bestätigt wird, dass die EHIC auch längere Zeit in der Zukunft gültig ist. 

Warum bekomme ich eine neue Karte und mein Angehöriger/meine Angehörige nicht?

Ihr*e Angehörige*r hat ihre eGK zu einem anderen Zeitpunkt als Sie erhalten und eine Neuversorgung ist damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. 

Können Sie das Zertifikat nicht verlängern?

Im Sinne der Nachhaltigkeit würden wir das sehr gerne tun. Aufgrund strikter gesetzlicher Vorgaben ist eine Verlängerung der Zertifikate auf Ihrer alten eGK nicht möglich.

Ich habe im Jahr 2021 keine neue eGK erhalten. Wann bekomme ich eine neue Gesundheitskarte?

Wenn Sie in 2021 keine neue Gesundheitskarte von uns erhalten, ist das hinterlegte Zertifikat noch gültig. Mit Ablauf des Zertifikats erhalten Sie unaufgefordert eine neue eGK von uns.

Steht auf meiner Karte dann „G3“ statt „G2“?

Nein, auch auf den neuen Karten steht oben links weiterhin „G2“. Das wiederum hat mit den Kartenchips-Herstellern zu tun, die damit Weiterentwicklungen der Karten-Chips und Kartenlesegeräte benennen.

Kann man nicht das Gültigkeitsdatum, das Generationengültigkeitsdatum und das Sicherheitszertifikat zeitlich aufeinander abstimmen?

Das wäre schön, gerade im Sinne der Nachhaltigkeit. Doch zum einen spielen dabei einige rechtliche Vorgaben eine Rolle und zum anderen der individuelle Versichertenstatus. Alles aufeinander abzustimmen, ist aktuell nicht umzusetzen. 

Was mache ich mit meiner alten Karte?

Bitte entsorgen Sie ihre Gesundheitskarte datenschutz- und umweltgerecht oder senden Sie sie an uns zurück. Dann übernehmen wir gerne die datenschutz- und umweltgerechte Entsorgung für Sie.

 

Mitglied werden im Handumdrehen

Mit unserem neuen Onlineantrag können Sie jeden Tag rund um die Uhr Mitglied bei der BKK Technoform werden. Füllen Sie einfach das Onlineformular aus und wir kümmern uns um den Rest. Nutzen Sie hierfür auch unsere App.

Wir freuen uns auf Sie!

Noch mehr Service für Sie

Ab sofort können Rechnungen zur Erstattung der Zusatzleistung ganz einfach über die App an uns weitergeleitet werden.

Information zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Wir haben für Sie alle wichtigen Neuerungen auf einen Blick für Sie zusammengefasst.
Erfahren Sie mehr auf: Informationen zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz.

BKK Technoform setzt auf sichere Kommunikation mit ihren Kunden

Der GKV-Spitzenverband hat in einer für alle Krankenkassen verbindlichen Richtlinie Maßnahmen zur Identifikation von Versicherten festgelegt. Daher sind wir dazu verpflichtet sind, Ihre Identität zu überprüfen, sobald wir im direkten Kontakt mit Ihnen stehen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie auf sichere Kundenkommunikation.

Jahresrechnungsergebnisse
der BKK Technoform

Informationen zur Mitglieder- und Versichertenentwicklung, Einnahmen, Ausgaben und dem Vermögen der BKK Technoform haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt:

Jahresrechnungsergebnisse 2022

Öffentliche Sitzung

Am Donnerstag, den 14. Dezember 2023 findet ab 10:30 Uhr im Seminarraum im Erdgeschoss der August-Spindler-Straße 1 in Göttingen eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsrats der BKK Technoform statt. Im Anschluss folgt die Sitzung des Verwaltungsrats der BKK Pflegekasse Technoform. Diese Sitzung ist ebenfalls öffentlich.

Sitzungen des Verwaltungsrates sind nach § 63 Abs. 3 SGB IV öffentlich. Die Öffentlichkeit kann jedoch gemäß § 63 Abs. 3 SGB IV für nicht öffentliche Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Wer Interesse an einer Teilnahme im Rahmen der Öffentlichkeit hat, möge sich bitte mit der Unterzeichnerin in Verbindung zu setzen.

Die Tagesordnung für die Sitzung der BKK Technoform lautet:

  1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Bestimmung des Schriftführers
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Amtsentbindungen und Nachbesetzungen
  5. Bericht des Vorstandes
  6. Beratung und Beschluss über einen 29. Nachtrag zur Satzung der BKK Technoform
  7. Beratung und Beschluss über einen 30. Nachtrag zur Satzung der BKK Technoform
  8. Feststellung des Haushaltsplans 2024
  9. Verschiedenes

Die Tagesordnung für die Sitzung der BKK Pflegekasse Technoform, die im Anschluss an die Sitzung der BKK Technoform stattfindet, lautet:

  1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Bestimmung des Schriftführers
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Beratung und Beschluss über einen 7. Nachtrag zur Satzung der BKK Pflegekasse Technoform
  5. Feststellung des Haushaltsplans 2024
  6. Verschiedenes

Der neue Beitrag zur Pflegeversicherung

Um das Defizit in der Pflegeversicherung auszugleichen, hat der Gesetzgeber das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Dieses beinhaltet eine Erhöhung der Beiträge in der ge-setzlichen Pflegeversicherung.

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 01. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4%. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren oder für alle Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,0%.

Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 soll zudem der Erziehungsaufwand von Eltern bei der Ermittlung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abzug von 0,25 Prozentpunkten.

Die neuen Beitragssätze

Anzahl der Kinder (unter 25 Jahren) Höhe des Beitragssatzes
0 4,0%
1 (oder alle Kinder über 25 Jahre) 3,4%
2 3,15%
3 2,9%
4 2,65%
5 oder mehr 2,4%

Auftretende Fragen zu den Pflegeversicherungsbeiträgen ab dem 01.07.2023

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt durch meinen Arbeitgeber bzw. durch die Agentur für Arbeit etc., also nicht direkt von mir, an die BKK Technoform abgeführt. Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder nach?

Die Stelle, die Ihre Beiträge an uns überweist, wird Sie sicherlich informieren, sobald eine Möglichkeit zur Abfrage besteht, oder wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige auszahlende Stelle.

Ich zahle die Beiträge zur Pflegeversicherung selbst an die BKK Technoform. Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder nach?

Die Art des Nachweises ist noch nicht abschließend geklärt. Erforderlich ist in jedem Fall, dass aus dem Nachweis der Name, der Vorname, das Geburtsdatum des Kindes sowie das Kindschaftsverhältnis (leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind) hervorgeht. Eine Geburtsurkunde ist beispielsweise ein sicherer Nachweis über Ihre Elterneigenschaft.

Alle Mitglieder der BKK Technoform die Ihre Beiträge selber an uns zahlen, werden hierzu in nächster Zeit von uns angeschrieben. Hier haben Sie dann die Möglichkeit, uns den im Anschreiben beigefügten Fragebogen ausgefüllt zurückzuschicken. Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen!

Bis zum 01.04.2025 ist die Einführung eines elektronischen Verfahrens zur Erhebung und zum Abruf der Kinderzahl geplant, so dass ab diesem Zeitpunkt die Einreichung von Nachweisen nicht mehr erforderlich sein soll.

Auftretende Fragen zu den Pflegeversicherungsbeiträgen ab dem 01.07.2023

Wann erfolgt die technische Umsetzung?

Aufgrund der kurzfristigen Gesetzgebung wird es zum 01.07.2023 keine technische Lösung zur Berücksichtigung des Beitragsabschlags geben. Deshalb wird es vorerst im Beitragsbescheid weiterhin nur die Unterscheidung zwischen Kind und kinderlos geben. Eine technische Lösung erwarten wir zum Ende des Jahres.

Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, korrigieren wir den Beitragsbescheid für alle unsere selbstzahlenden Mitglieder und es erfolgt automatisch und ohne einen Antrag eine Beitragsrück-rechnung und Beitragserstattung.

Ihre
BKK Technoform

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