Bundesweit häufen sich die Berichte über Anrufe von unseriösen Anbietern. Auch unsere Versicherten sind betroffen.
Es handelt sich bei diesen Anrufen gezielt um Anrufe bei pflegebedürftigen Personen unter dem Vorwand, dass noch nicht alle Pflegeleistungen ausgeschöpft seien. Ziel ist es, persönliche Daten wie z.B. Versichertennummer, Bank- oder Leistungsdaten abzufragen.
Außerdem wird ein Angebot unterbreitet, direkt am Telefon einen Vertrag für ein Hilfsmittelpaket abzuschließen – dieser Vertrag wird günstiger angeboten, als es in den Apotheken üblich ist. Auch eine Terminvereinbarung vor Ort wird häufig vorgeschlagen, um „das weitere Vorgehen“ zu besprechen.
Wir warnen ausdrücklich vor diesen Anrufen! Es handelt sich um sogenannte „Phishing-Anrufe“.
Wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen solchen unseriösen Anruf handelt, dann sollten Sie unverzüglich das Telefonat beenden. Legen Sie einfach auf. Bitte geben Sie keinesfalls persönliche Daten preis, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass Sie mit einem/r Mitarbeiter/in Ihrer BKK Technoform sprechen.
Unser Versprechen an Sie:
Bitte passen Sie auf sich auf!
Ihre Pflegekasse der BKK Technoform
Der GKV-Spitzenverband hat in einer für alle Krankenkassen verbindlichen Richtlinie Maßnahmen zur Identifikation von Versicherten festgelegt. Daher sind wir dazu verpflichtet, Ihre Identität zu überprüfen, sobald wir im direkten Kontakt mit Ihnen stehen. Was das für Sie bedeutet, erfahren Sie auf sichere Kundenkommunikation.
Was ist die GesundheitsID?
Die GesundheitsID ist als zukünftige Alternative (voraussichtlich ab 01.01.2026) zur Gesundheitskarte geplant. Sie erhalten damit Zugang zu verschiedenen elektronischen Gesundheitsanwendungen sowie zur Telematikinfrastruktur. Ebenso wird die GesundheitsID kompatibel mit verschiedenen Mobile-basierten Leistungen, wie z.B. dem E-Rezept oder dem Zugang zur elektronischen Patientenakte sein. Das Gesundheitswesen wird damit merklich digitaler.
Wie erhalten Sie Zugang zur GesundheitsID
Der Zugang zu Ihrer ID erfolgt über die Krankenkasse. Die Nutzung der GesundheitsID ist dabei keine Pflicht, sondern erfolgt freiwillig. Interessierte Versicherte müssen die GesundheitsID daher aktiv beantragen, eine automatisierte Zuteilung/Ausstellung erfolgt nicht. Wir arbeiten aktuell noch an der Einführung dieses Systems und werden im Laufe der kommenden Wochen genauer über diese Neuerung informieren.
Informationen zur Mitglieder- und Versichertenentwicklung, Einnahmen, Ausgaben und dem Vermögen der BKK Technoform haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengestellt:
Jahresrechnungsergebnisse 2023
Der Beitragssatz der BKK Technoform ist auch 2024 mit 1,5 % unter dem Durchschnittssatz von 1,7 % geblieben. Das ist nicht die einzige positive Nachricht, die die Krankenversicherung vermeldet. So sind auch die Zuschüsse für sehr nachgefragte Leistungen wie professionelle Zahnreinigung (PZR), osteopathische Behandlungen, Präventionskurse und Schutzimpfungen auf über 1.000 Euro pro Jahr gestiegen.
Grund zur Freude haben die Versicherten der BKK Technoform. 2024 bleibt der Zusatzbeitrag stabil. Gleichzeitig steigt der Mehrwert für alle Versicherten. Wer einen Präventionskurs bucht, zur PZR geht oder eine osteopathische Behandlung nutzt, erhält Rückvergütungen von mehr als 400 Euro. Zudem erhöhen sich die Erstattungen für ärztlich empfohlene Schutzimpfungen auf bis zu 500 Euro.
Wer darüber hinaus regelmäßig Vorsorgetermine wahrnimmt und das eigene Bonusheft pflegt, kann die Auszahlungssumme um bis zu 150 Euro steigern. Für Schwangere und junge Mütter bleibt weiterhin das Schwangerschaftskonto mit bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr bestehen. Prävention zahlt sich also deutlich aus.
„Wir freuen uns, wenn wir unsere Versicherten in Zeiten ständig steigender Kosten entlasten können. Aus diesem Grund haben wir von einer Erhöhung des Beitragssatzes abgesehen und parallel die Zuzahlungen ausgewählter Extra-Leistungen aufgestockt“, so Vorständin Claudia Leckebusch.
Weitergehende Informationen zu allen Extra-Leistungen der BKK Technoform finden Sie auch hier auf unserer Website. Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen für Rückfragen zur Verfügung. Besuche sind während der regulären Öffnungszeiten – montags bis donnerstags jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr – möglich sowie nach individueller Terminabsprache.
Um das Defizit in der Pflegeversicherung auszugleichen, hat der Gesetzgeber das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Dieses beinhaltet eine Erhöhung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 01. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4% gestiegen. Dieser gilt für Versicherte mit einem Kind oder für Versicherte unter 23 Jahren oder für alle Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,0%.
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 soll zudem der Erziehungsaufwand von Eltern bei der Ermittlung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Für jedes Kind unter 25 Jahren erfolgt ein Abzug von 0,25 Prozentpunkten.
Anzahl der Kinder (unter 25 Jahren) | Höhe des Beitragssatzes |
0 | 4,0% |
1 (oder alle Kinder über 25 Jahre) | 3,4% |
2 | 3,15% |
3 | 2,9% |
4 | 2,65% |
5 oder mehr | 2,4% |
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden direkt durch meinen Arbeitgeber bzw. durch die Agentur für Arbeit etc., also nicht direkt von mir, an die BKK Technoform abgeführt. Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder nach?
Die Stelle, die Ihre Beiträge an uns überweist, wird Sie sicherlich informieren, sobald eine Möglichkeit zur Abfrage besteht, oder wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige auszahlende Stelle.
Die Art des Nachweises ist noch nicht abschließend geklärt. Erforderlich ist in jedem Fall, dass aus dem Nachweis der Name, der Vorname, das Geburtsdatum des Kindes sowie das Kindschaftsverhältnis (leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind) hervorgeht. Eine Geburtsurkunde ist beispielsweise ein sicherer Nachweis über Ihre Elterneigenschaft.
Alle Mitglieder der BKK Technoform die Ihre Beiträge selber an uns zahlen, werden hierzu in nächster Zeit von uns angeschrieben. Hier haben Sie dann die Möglichkeit, uns den im Anschreiben beigefügten Fragebogen ausgefüllt zurückzuschicken. Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen!
Bis zum 01.04.2025 ist die Einführung eines elektronischen Verfahrens zur Erhebung und zum Abruf der Kinderzahl geplant, so dass ab diesem Zeitpunkt die Einreichung von Nachweisen nicht mehr erforderlich sein soll.
Wann erfolgt die technische Umsetzung?
Aufgrund der kurzfristigen Gesetzgebung gibt es seit dem 01.07.2023 keine technische Lösung zur Berücksichtigung des Beitragsabschlags. Deshalb wird es vorerst im Beitragsbescheid weiterhin nur die Unterscheidung zwischen Kind und kinderlos geben. Eine technische Lösung erwarten wir zum Ende des Jahres.
Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, korrigieren wir den Beitragsbescheid für alle unsere selbstzahlenden Mitglieder und es erfolgt automatisch und ohne einen Antrag eine Beitragsrück-rechnung und Beitragserstattung.
Ihre
BKK Technoform