Wenn Ihre häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, erhalten Sie Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Um Kurzzeitpflege zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Diese Pflegeleistung erhalten Sie in einer zugelassenen Einrichtung für Kurzzeitpflege mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege können Sie auch stundenweise erhalten, zum Beispiel wenn Ihre Pflegeperson zu einem wichtigen Termin muss. Um Verhinderungspflege zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Pflege erfolgt in dieser Zeit in einer Einrichtung für pflegebedürftige Menschen oder durch einen Pflegedienst oder durch andere private Pflegepersonen. Voraussetzung ist, dass eine Vorpflegezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege.
Die Höhe der jeweiligen Leistung beträgt kalenderjährlich für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro bzw. für die Verhinderungspflege bis zu 1.612 Euro. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte von uns weitergezahlt. Eine Besonderheit besteht sofern die Ersatz-Pflege durch mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad Verwandten oder Verschwägerten erbracht wird. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Sie ganz flexibel miteinander kombinieren!
Wir haben eine persönliche Pflegeberatung für Sie eingerichtet, bei der Sie ganz bequem anrufen können, dort bekommen Sie ganz bequem Ihre telefonische Genehmigung, die wir Ihnen dann auch per Post zusenden.
Ihre BKK Technoform hilft Ihnen dabei, eine passende Pflegeeinrichtung in Ihrer Region zu finden. Nutzen Sie einfach unseren BKK Pflegefinder.