Vollstationäre Pflege

Sie erhalten Vollstationäre Pflege, wenn Sie wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr im häuslichen Umfeld bleiben können.

Voraussetzung:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich
  • Pflege erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte eine zugelassenen stationären Pflegeeinrichtung

Das bezahlt Ihre BKK Technoform (monatliche Pauschalbeträge):

Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5 
770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro  

Um die Abrechnung einfach zu halten, überweist Ihre BKK Technoform den Pauschalbetrag direkt an die vollstationäre Pflegeeinrichtung.

Außerdem bekommen Versicherte ab dem 01.01.2022 in vollstationären Einrichtungen eine finanzielle Entlastung. Je nach Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Einrichtung wird ein prozentualer Zuschlag für die pflegebedingten Aufwendungen und die Ausbildungspauschale gewährt. Zum 01.01.2024 wurden die Zuschläge wie folgt angepasst:

BezugsdauerProzentualer Zuschlag
bis einschließlich 12 Monate 15 Prozent
mehr als 12 Monate 30 Prozent
mehr als 24 Monate 50 Prozent
mehr als 36 Monate 75 Prozent

So bekommen Sie vollstationäre Pflege:

Kontaktieren Sie uns bitte vorab – noch bevor Sie eine Leistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen oder Leistungen beantragen.

Wir haben eine persönliche Pflegeberatung für Sie eingerichtet: Wir beraten Sie ganz individuell und umfassend und helfen Ihnen, dabei Ihren Pflegeantrag gleich an Ihre persönliche Situation auszurichten.

Ihre Ansprechpartner

Pflegeheim finden:

Ihre BKK Technoform hilft Ihnen dabei, eine passende Pflegeeinrichtung in Ihrer Region zu finden. Nutzen Sie einfach unseren BKK Pflegefinder. 

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