Vollstationäre Pflege

Sie erhalten Vollstationäre Pflege, wenn Sie wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr im häuslichen Umfeld bleiben können.

Voraussetzung:

  • Pflegegrad 2 bis 5
  • eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich
  • Pflege erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte eine zugelassenen stationären Pflegeeinrichtung

Das bezahlt Ihre BKK Technoform (monatliche Pauschalbeträge):

Pflegegrad 1
Sonderfall
Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
125 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.005 Euro

Um die Abrechnung einfach zu halten, überweist Ihre BKK Technoform den Pauschalbetrag direkt an die vollstationäre Pflegeeinrichtung.

Außerdem bekommen Versicherte ab dem 01.01.2022 in vollstationären Einrichtungen eine finanzielle Entlastung. Je nach Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Einrichtung wird ein prozentualer Zuschlag für die pflegebedingten Aufwendungen und die Ausbildungspauschale gewährt.

BezugsdauerProzentualer Zuschlag
bis einschließlich 12 Monate5 Prozent
mehr als 12 Monate25 Prozent
mehr als 24 Monate45 Prozent
mehr als 36 Monate70 Prozent

So bekommen Sie vollstationäre Pflege:

Kontaktieren Sie uns bitte vorab – noch bevor Sie eine Leistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen oder Leistungen beantragen.

Wir haben eine persönliche Pflegeberatung für Sie eingerichtet: Wir beraten Sie ganz individuell und umfassend und helfen Ihnen, dabei Ihren Pflegeantrag gleich an Ihre persönliche Situation auszurichten.

Ihre Ansprechpartner

Pflegeheim finden:

Ihre BKK Technoform hilft Ihnen dabei, eine passende Pflegeeinrichtung in Ihrer Region zu finden. Nutzen Sie einfach unseren BKK Pflegefinder. Dort können Sie Angebote vergleichen und Bewertungen zu Leistungen und Qualität der Pflegeheime ansehen.

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