Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung).
Alle ärztlichen und zahnärztlichen Praxen sind seit Anfang 2024 verpflichtet E-Rezepte auszustellen. E-Rezepte können in allen Apotheken und Onlineapotheken eingelöst werden.
Weiterhin auf Papierrezepten ausgestellt werden:
Privatrezepte (blaue Rezepte) können seit Sommer 2023 für GKV-Versicherte ausgestellt werden.
Betäubungsmittel (gelbe Rezepte) können noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden!
GKV-Rezepte (rosa Rezepte) dürfen weiterhin auf Papier ausgestellt werden, wenn:
Gültigkeit eines E-Rezeptes (unverändert zum rosa Rezept):
100 Tage nach Einlösung oder zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit, löscht sich das E-Rezept automatisch. E-Rezepte können auch manuell gelöscht werden. War das Rezept noch nicht eingelöst, muss es vom Arzt neu ausgestellt werden.
Fragen Sie in Ihrer Praxis nach, welche Varianten geboten werden und wählen Sie eine davon aus.
1. E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – der unkomplizierte Weg
Die ärztliche/zahnärztliche Praxis stellt das E-Rezept aus. Dieses wird in der Telematikinfrastruktur (TI) automatisch gespeichert.
Man nur noch mit der eGK in eine Apotheke gehen und diese dort in ein Kartenterminal stecken (so wie man das in einer Arztpraxis auch macht) – ganz ohne Smartphone oder PIN-Abfrage!
Bei Dauermedikation reicht ein Anruf beim Arzt, um ein Rezept anzufordern. Man muss nichts mehr abholen oder auf Post warten! Über die eGK kann die Apotheke dann auf das neue Rezept zugreifen. Die eGK muss aber trotzdem einmal im Quartal in der entsprechenden Praxis eingelesen werden!
2. E-Rezept über App
App Name: Das E-Rezept
Hersteller: gematik
Kann man in allen App-Stores runterladen. Handy und Gesundheitskarte müssen NCF-fähig sein und man braucht zum Einrichten die persönliche PIN der eGK.
Es können mehrere Benutzerkonten, für verschiedene Personen, angelegt werden – z.B. wenn man regelmäßig Medikamente für Eltern oder Kinder abholt.
Den Rezeptcode kann man in der Apotheke einscannen oder schon vorher an eine Apotheke der Wahl schicken und die Medikamente später abholen/liefern lassen.
E-Rezepte über die jeweilige App der Krankenkasse können noch nicht übertragen werden.
3. E-Rezept ausdrucken lassen:
Ausdruck E-Rezept Beispiel:
Der große QR-Code oben rechts zählt für alle Verordnungen zusammen. Jedes Medikament hat einen eigenen QR-Code und kann einzeln eingelöst werden, wenn man das möchte. Dieser Ausdruck ist ohne klassische Arztunterschrift gültig, da er digital signiert ist.
E-Rezept online einlösen:
In der E-Rezept-App gibt es eine Apothekensuche. Man kann das E-Rezept der jeweiligen Apotheke zusenden und die Medikamente dann abholen, oder sich liefern lassen, wenn die Apotheke dieses anbietet.
Auch in allen Onlineapotheken können E-Rezepte eingelöst werden. Dort wird meist der QR-Code über die Webcam gescannt oder man muss diesen als Bilddatei hochladen.
Für die Zukunft des E-Rezepts noch geplant:
Für diese Pflichttermine gibt es auch jeweils Pilotphasen und Zeiträume, in denen die Nutzung freiwillig ist!