Sofern die BKK Technoform bei einer Entscheidung ein Gutachten des MD einholt, haben Sie als Versicherter die Möglichkeit, die Ombudsperson bei dem dafür zuständigen MD einzuschalten.
Für jeden MD ist eine unabhängige Ombudsperson vorgesehen. Wenn Sie mit der Tätigkeit des Gutachters oder mit dem Verfahren nicht zufrieden waren, können Sie sich an die unabhängige Ombudsperson beim MD des jeweiligen Bundeslandes wenden. Diese wird Ihr Anliegen vertraulich prüfen und kann Sie über weitere Auskunfts- und Beratungsstellen informieren. Die Ombudsperson leistet keine medizinische und rechtliche Beratung. Die Bestellung der Ombudsperson ist unabhängig von der möglichen Einlegung des Widerspruchs bei der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Stelle und ersetzt diesen nicht.
Eine Liste der Ombudspersonen Ihres Bundeslandes beim MD finden Sie unter: www.medizinischerdienst.de/medizinischerdienst/ombudspersonen/
Wenn Sie gegen eine ablehnende Entscheidung der BKK Technoform Widerspruch einlegen möchten, ist dies nicht Aufgabe der Ombudsperson. Reichen Sie den Widerspruch direkt bei uns ein. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander zu betrachten.