Künstliche Befruchtung

Viele Paare wünschen sich Nachwuchs, aber nicht jedem Paar ist es möglich, sich diesen Wunsch auf natürlichem Weg zu erfüllen. Die BKK Technoform unterstützt Sie dabei.

Welche Kosten übernimmt die BKK Technoform?

Ihre BKK Technoform übernimmt 50 Prozent der genehmigten Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung. Diese Kosten werden über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt vom Arzt mit uns abgerechnet.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Kostenübernehme erfüllt sein:

  • die BKK Technoform muss den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigen
  • die Partner müssen miteinander verheiratet sein
  • die Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  • zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung darf die Frau noch nicht 40 Jahre und der Mann noch nicht 50 Jahre alt sein
  • nach ärztlicher Feststellung muss eine hinreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft bestehen
  • die Arztpraxis muss die Genehmigung zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung besitzen (vgl. § 121a SGB V)
  • es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden

Welche Unterlagen benötigt die BKK Technoform?

Bitte reichen Sie uns vor Behandlungsbeginn den vom Arzt erstellten Behandlungsplan ein, denn nur mit dem genehmigten Behandlungsplan erhalten Sie den Zuschuss von 50 Prozent der Kosten.

Weitere Zuschüsse können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch von Bund oder Land erhalten. Informationen dazu stehen auf der Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de zur Verfügung.