Machen Sie mit! Unsere neuen Bonusprogramme ab 2023

Mit Ihren Ideen haben wir unser Bonusprogramm noch besser gemacht. Ob groß, ob klein – jeder kann jede Vorsorgemaßnahme in Geld umwandeln. Sie entscheiden, ob Sie das Geld auf Ihr Konto bekommen oder es für Gesundheitsmaßnahmen einsetzen – dann verdoppelt sich Ihr Bonus sogar.

So bekommen Sie jedes Jahr bis zu 150 Euro Bonus pro Versicherten von uns.

  1. Vorsorge
    MaßnahmeGeldbonus
    a) Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung 10,00 Euro je Maßnahme
    b) Gesundheits-Check-up 10,00 Euro je Maßnahme
    c) Kinder- und Jugenduntersuchungen U1 bis U11, J1 und J2>br>Anrechenbar sind auch die zusätzlichen Gesundheitsuntersuchungen im Rahmen „BKK StarkeKids“: BKK Grundschulchecks sowie der BKK Jugendcheck. 10,00 Euro je Maßnahme
    d) Vollständig durchgeführte Schutzimpfungen nach § 20i SGB V oder nach § 12b der Satzung 5,00 € für jede vollständige Impfung
    e) Zahnvorsorge 10,00 € je Maßnahme
    f) Vorsorge nach den Mutterschafts-Richtlinien 10,00 €
  2. Aktivbonus
    MaßnahmeGeldbonus
    a) Gesundheitsangebote (auch online) zur verhaltensbezogenen Prävention in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung oder Gewichtsreduktion, Stressbewältigung oder Entspannung und Suchtmittelkonsum. 10,00 Euro
    Vergleichbare, qualitätsgesicherte Angebote (auch online) zur Gesundheitsförderung
    b) Fitness-Studio, -angebote, Sportverein, Betriebs-/Hochschulsport 10,00 Euro
    c) Sportveranstaltungen und vergleichbare Aktivitäten unter qualifizierter Anleitung 10,00 Euro
    d) Eltern-Kind-Turnen (Altersgruppe bis 6 Jahre) 10,00 Euro
    e) Baby-Schwimmkurs (Altersgruppe bis 2 Jahre) 10,00 Euro
    f) Sportabzeichen (z. B. DOSB, DLRG) und vergleichbare Auszeichnungen mit regelmäßiger qualitätsgesicherter Vorbereitung 10,00 Euro
    g) Body-Mass-Index innerhalb der von der WHO empfohlenen Grenzen 5,00 Euro, nur in Verbindung mit einer Maßnahme nach 2a) bis 2f)
    h) Nichtraucher:in sein mindestens 1 Jahr 5,00 Euro, nur in Verbindung mit einer Maßnahme nach 2a) bis 2f) 5,00 Euro, nur in Verbindung mit einer Maßnahme nach 2a) bis 2f)

Maßnahmen für den Gesundheitsbonus:

  • Akupunktur
  • Sehtest
  • Brillengläser, Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Erweiterte zahnmedizinische Leistungen (z.B.Fissurenversiegelung, Funktionsanalyse)
  • Geräte zur Messung des Fitness- und Gesundheitsstatus
  • individuelle Ernährungsberatung bei einem qualifizierten Ernährungsberater
  • Mitgliedschaft Sportverein/Fitnessstudio
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessung)
  • Osteopathie (sofern die in § 15b genannten Voraussetzungen erfüllt sind)
  • Private Zusatzversicherungsverträge nach § 16
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Sport- und Fitnessausrüstung
  • Sport- und Fitnesskurse (auch Online)
  • Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (z.B. Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, Sono-Check, M2-PK Stuhltest, Bestimmung HbA1c-Wert zur Diabetes-Vorsorge)
  • Zahnersatz und Zahnkronen
  • zusätzliche Blutuntersuchung (z. B. Titer-Bestimmung)
  • zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft

Bonuszahlungen sind ebenso wie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich zu berücksichtigen. Die Finanzbehörden verlangen von den gesetzlichen Krankenkassen die Übermittlung von Bonus- und Prämienzahlungen (§10 EstG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 4 SGB X). Wenn ein familienversicherter Angehöriger oder eine familienversicherte Angehörige im Rahmen des Bonusprogramms eine Auszahlung erhält, wird die Erstattung der/dem Hauptversicherten zugeordnet.

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