E-Rechnung

Die BKK Technoform muss elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten können. Grundlagen für diese Verpflichtung sind das E-Rechnungs-Gesetz vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).

Elektronische Rechnungsstellung bei der BKK Technoform

Wir haben ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingerichtet, damit wir die Anforderungen an einen digitalen, durchgehenden Verarbeitungsprozess erfüllen und eine revisionssichere Archivierung gewährleisten können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung, wenn der Rechnungsbetrag 1.000,00 Euro oder mehr beträgt: Seit 27. November 2020 ist ansonsten die elektronische Rechnungstellung für Rechnungssteller verpflichtend.

Rechtliche Grundlagen und Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung

  • Elektronische Rechnungen müssen den Nutzungsbedingungen der Plattform, der Europäischen Norm 16931-1-2017 und der E-RechV entsprechen.
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung sind geregelt in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).
  • Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung sind festgelegt in § 4 der E-RechV.

Sollten Sie nicht verpflichtet sein, Ihre Rechnungen elektronisch einzureichen, senden Sie diese bitte weiterhin über den Postweg an uns.

Übermittlung der Rechnung

Nutzen Sie kostenfrei die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für die elektronische Rechnungsstellung im Standard XRechnung. Schalten Sie sich einfach unter xrechnung-bdr.de für die Nutzung frei und melden Sie sich an.

Sie haben folgende Optionen:

  • eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format erstellen
  • eine vorhandene Rechnung hochladen
  • per E-Mail an xrechnung@portal.bund.de einreichen

Leitweg-ID der BKK Technoform 992-88019-52

Weiterführende Informationen

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