Die BKK Technoform muss elektronische Rechnungen gemäß der Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle empfangen und medienbruchfrei verarbeiten können. Grundlagen für diese Verpflichtung sind das E-Rechnungs-Gesetz vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV).
Wir haben ein Verfahren zur elektronischen Rechnungsbearbeitung eingerichtet, damit wir die Anforderungen an einen digitalen, durchgehenden Verarbeitungsprozess erfüllen und eine revisionssichere Archivierung gewährleisten können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der elektronischen Rechnungsstellung, wenn der Rechnungsbetrag 1.000,00 Euro oder mehr beträgt: Seit 27. November 2020 ist ansonsten die elektronische Rechnungstellung für Rechnungssteller verpflichtend.
Sollten Sie nicht verpflichtet sein, Ihre Rechnungen elektronisch einzureichen, senden Sie diese bitte weiterhin über den Postweg an uns.
Nutzen Sie kostenfrei die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für die elektronische Rechnungsstellung im Standard XRechnung. Schalten Sie sich einfach unter xrechnung-bdr.de für die Nutzung frei und melden Sie sich an.
Sie haben folgende Optionen:
Leitweg-ID der BKK Technoform 992-88019-52